10 UF 35/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-07-02, 10 UF 35/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-07-02, 10 UF 35/92
10 UF 35/92Obergericht02.07.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 35/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-07-02
Aktenzeichen: 10 UF 35/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0702.10UF35.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 20. Dezember 1991 - 24 F 179/91 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin bis zum 3. eines jeden Monats im voraus folgenden Unterhalt zu zahlen:
ab 1. Dezember 1992 für die Kinder S. und D. jeweils 225,00 DM und
ab 1. Januar 1992 für sie selbst jeweils 120,00 DM.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 60 % und der Beklagte 40 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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