Oberlandesgericht Köln, 1992-07-29, 11 U 94/92

11 U 94/92Obergericht29.07.1992

Regest

Bei gravierenden und folgenschweren Verletzungen entfällt ein Anspruch des Verletzten auf Schmerzensgeld auch bei überwiegendem Selbstverschulden nicht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 94/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-07-29

Aktenzeichen: 11 U 94/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0729.11U94.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: §§ 823, 847

Leitsätze

Bei gravierenden und folgenschweren Verletzungen entfällt ein Anspruch des Verletzten auf Schmerzensgeld auch bei überwiegendem Selbstverschulden nicht.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Februar 1992 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 381/91 - teilweise dahin abgeändert, daß die Beklagten verurteilt werden, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM - nicht nur 1.500,00 DM - nebst 4 % Zinsen seit dem 13. August 1991 zu zahlen. Von den Kosten des ersten Rechtszugs trägt der Kläger 7/10, die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 3/10; von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 4/7, die Beklagten als Gesamtschuldner 3/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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