6 U 66/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-08-21, 6 U 66/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-08-21, 6 U 66/92
6 U 66/92Obergericht21.08.1992
Regest
1. Der Titel "OLG Rechtsprechung aktuell" für einen Rechtsprechungsreport ist im Hinblick auf seinen Bestandteil "aktuell" irreführend i.S. von § 3 UWG, wenn in der so bezeichneten Druckschrift 18 Entscheidungen veröffentlicht und/oder analysiert werden, von denen im Zeitpunkt des Erscheinens des Reportes (hier: Ausgabe November 1991) neun älter als 6 Monate und davon wiederum sechs älter als 9 Monate sind. 2. Zur Zulässigkeitsvoraussetzung der Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 66/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-08-21
Aktenzeichen: 6 U 66/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0821.6U66.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: NJW-RR 93, 819
Leitsätze
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Der Titel "OLG Rechtsprechung aktuell" für einen Rechtsprechungsreport ist im Hinblick auf seinen Bestandteil "aktuell" irreführend i.S. von § 3 UWG, wenn in der so bezeichneten Druckschrift 18 Entscheidungen veröffentlicht und/oder analysiert werden, von denen im Zeitpunkt des Erscheinens des Reportes (hier: Ausgabe November 1991) neun älter als 6 Monate und davon wiederum sechs älter als 9 Monate sind.
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Zur Zulässigkeitsvoraussetzung der Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit).
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 12. März 1992 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 0 6/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß dieses Urteil des Landgerichts Köln wie folgt neu gefaßt wird:
Die einstweilige Verfügung vom 14. Januar 1992 wird dahin bestätigt, daß es die Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwi-derhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen hat,
eine Druckschrift wie die nachstehend wiedergegebene Ausgabe 1/91 (November 1991) der "OLG Rechtsprechung aktuell" unter dem Titel "OLG Rechtsprechung aktuell" herauszugeben und zu verbreiten:
Die Ko-sten des Rechts-streits bei-der In-stan-zen wer-den der An-trags-geg-ne-rin auf-er-legt.
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