16 W 39/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-08-24, 16 W 39/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 39/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-08-24
Aktenzeichen: 16 W 39/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0824.16W39.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 114, 115; BSHG § 76; OLGR 92, 365
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin werden der Beschluß des Landgerichts Köln vom 21.05.1992 und der Teilabhilfebeschluß des Landgerichts vom 22.06.1992 - 3 O 209/92 - unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen teilweise abgeändert. Die von der Klägerin ab dem 01.06.1992 zu zahlenden Raten werden bis einschließlich 01.07.1993 auf 60,00 DM monatlich festgesetzt. Ab 01.08.1993 sind von der Klägerin Raten in Höhe von 120,00 DM monatlich zu erbringen.
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