Oberlandesgericht Köln, 1992-09-16, 16 U 156/84

16 U 156/84Obergericht16.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 156/84 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-09-16

Aktenzeichen: 16 U 156/84

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0916.16U156.84.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Mai 1984 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 10 0 485/66 - teilweise wie folgt abgeändert:

1.)

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen durch ihren Bergbau bereits verursachten, über den durch den Klageantrag zu 1 a, bezifferten Betrag hinausgehenden Schaden und Minderwert an dem Schloß A zu ersetzen, dessen Höhe noch durch einen vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen festzustellen ist.

2.)

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche aus Anlaß der Grundwasserabsenkung im B künftig am Schloß A entstehende Schäden zu ersetzen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,-- DM.

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