17 W 318/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-09-23, 17 W 318/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-09-23, 17 W 318/92
17 W 318/92Obergericht23.09.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 318/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-09-23
Aktenzeichen: 17 W 318/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0923.17W318.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden und keiner Ergänzung bedürftigen Gründen der Nichtabhilfeentschließung der 24. Ferienzivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. September 1992 zurückgewiesen (§ 543 ZPO in entsprechender Anwendung).
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger (§ 97 ZPO).
Streitwert des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens: 791,16 DM.
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