26 UF 38/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-09-30, 26 UF 38/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-09-30, 26 UF 38/92
26 UF 38/92Obergericht30.09.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 UF 38/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-09-30
Aktenzeichen: 26 UF 38/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0930.26UF38.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familien-gericht - Eschweiler vom 12. Februar 1992 - 12 F 132/91 - teilweise abgändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Der zwischen den Parteien geschlossene Vergleich vom 6. Februar 1991 - 12 F 293/90 Amtsgericht Eschweiler - wird dahingehend abgeändert, daß der Kläger an die Beklagte Trennungsunterhalt nur noch in folgender Höhe zu zahlen hat:
Für die Zeit vom 01.09.1991 bis zum 31.01.1992 in Höhe von monatlich 128,00 DM,
für die Zeit vom 01.02.1992 bis zum 30.06.1992 in Höhe von monatlich 338,00 DM
und ab 01.07.1992 in Höhe von monatlich 373,00 DM.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger 1/5, die Beklagte 4/5.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden zu 1/4 dem Kläger und zu 3/4 der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.