Oberlandesgericht Köln, 1992-10-06, 22 W 25/92

22 W 25/92Obergericht06.10.1992

Regest

Wendet sich der Kläger gegen einen durch notarielle Urkunde geschaffenen Zahlungstitel, dem ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zugrunde liegt, aus dem der Kläger die Unwirksamkeit des Titels herleitet, so ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 W 25/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-10-06

Aktenzeichen: 22 W 25/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1006.22W25.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: GVG § 17 A; VWGO § 40

Leitsätze

Wendet sich der Kläger gegen einen durch notarielle Urkunde geschaffenen Zahlungstitel, dem ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zugrunde liegt, aus dem der Kläger die Unwirksamkeit des Titels herleitet, so ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 14. Juli 1992 (5 O 101/91), mit dem der Rechtsstreit an das Verwaltungsge-richt verwiesen worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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