22 U 130/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-10-27, 22 U 130/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-10-27, 22 U 130/92
22 U 130/92Obergericht27.10.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 130/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-10-27
Aktenzeichen: 22 U 130/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1027.22U130.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. April 1992 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (7 O 5/92) teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.331,90 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.10.1991 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 28/100, die Be-klagten als Gesamtschuldner zu 72/100.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
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