24 U 73/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-11-03, 24 U 73/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 73/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-11-03
Aktenzeichen: 24 U 73/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1103.24U73.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.01.1992 - 26 O 182/90 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73.872,00 DM nebst 7,1 % Zinsen aus 41.709,09 DM sowie 4 % aus 7.538,91 DM für die Zeit vom 01.08.1990 bis zum 10.09.1990, sowie 7,1 % Zinsen aus 41.709,09 DM und 4 % Zinsen aus 32.162,91 seit dem 10.09.1990 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstrecbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 88.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaften einer Großbank, Raiffeisen- oder Volksbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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