18 U 50/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-11-05, 18 U 50/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 50/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-11-05
Aktenzeichen: 18 U 50/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1105.18U50.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Februar 1992 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 82 O 144/91 - wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM, auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse, abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Zwangsvoll-streckung in gleicher Weise und Höhe Sicherheit leisten.
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