Oberlandesgericht Köln, 1992-11-05, 18 U 50/92

18 U 50/92Obergericht05.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 50/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-11-05

Aktenzeichen: 18 U 50/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1105.18U50.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Februar 1992 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 82 O 144/91 - wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM, auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse, abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Zwangsvoll-streckung in gleicher Weise und Höhe Sicherheit leisten.

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