22 U 72/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-11-24, 22 U 72/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 72/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-11-24
Aktenzeichen: 22 U 72/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1124.22U72.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.02.1992 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 91 O 203/91 - wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch eine Sicherheitslei-stung von 26.500,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu er-bringen.
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