Oberlandesgericht Köln, 1992-11-24, 22 U 72/92

22 U 72/92Obergericht24.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 72/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-11-24

Aktenzeichen: 22 U 72/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1124.22U72.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.02.1992 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 91 O 203/91 - wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch eine Sicherheitslei-stung von 26.500,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu er-bringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.