Oberlandesgericht Köln, 1992-11-25, 27 U 87/91

27 U 87/91Obergericht25.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 87/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-11-25

Aktenzeichen: 27 U 87/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1125.27U87.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Februar 1991 verkündete Schlußurteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 308/88 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 7.474,94 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28. September 1988 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen, soweit über sie noch nicht entschieden ist, die Klägerin zu 2/5, die Beklagte zu 2. zu 3/5.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden, soweit über sie noch nicht entschieden ist, zu 3/10 der Klägerin und zu 7/10 der Beklagten zu 2. auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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