22 W 37/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-11-27, 22 W 37/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 37/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-11-27
Aktenzeichen: 22 W 37/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1127.22W37.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Köln vom 1. Oktober 1992 (5 OH 13/92) wird mit der Klarstellung zurückgewiesen, daß der Antragsteller nur die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) zu tragen hat.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens.
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