Oberlandesgericht Köln, 1992-11-27, 22 W 37/92

22 W 37/92Obergericht27.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 W 37/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-11-27

Aktenzeichen: 22 W 37/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1127.22W37.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Köln vom 1. Oktober 1992 (5 OH 13/92) wird mit der Klarstellung zurückgewiesen, daß der Antragsteller nur die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) zu tragen hat.

Der Antragsteller trägt auch die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.