2 Ws 455/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-11-27, 2 Ws 455/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-11-27, 2 Ws 455/92
2 Ws 455/92Obergericht27.11.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 455/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-11-27
Aktenzeichen: 2 Ws 455/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1127.2WS455.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird wie folgt abgeändert:
Die der Diplompsychologin G R zu gewährende Entschädigung für die Heranziehung zum- Hauptverhandlungstermin vom 04. Mai 1992 wird auf 972,40 DM festgesetzt.
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