13 U 144/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-12-02, 13 U 144/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-12-02, 13 U 144/92
13 U 144/92Obergericht02.12.1992
Regest
Die Überbürdung der Preis- und Sachgefahr in AGB eines Leasingvertrages auf den Leasingnehmer verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG, wenn dem Leasingnehmer für den Fall des völligen Verlustes des Leasingobjekts nicht ein vorzeitiges Lösungsrecht von dem Vertrag eingeräumt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 144/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-12-02
Aktenzeichen: 13 U 144/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1202.13U144.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 3, 323 ABS. 1, 542; AGBG § 9 ABS. 2 NR. 1; OLGR 93, 033; VERSR 93, 708; NJW 93, 1273
Leitsätze
Die Überbürdung der Preis- und Sachgefahr in AGB eines Leasingvertrages auf den Leasingnehmer verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG, wenn dem Leasingnehmer für den Fall des völligen Verlustes des Leasingobjekts nicht ein vorzeitiges Lösungsrecht von dem Vertrag eingeräumt wird.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Mai 1992 verkündete Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Aachen - 4 O 70/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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