Oberlandesgericht Köln, 1992-12-02, 13 U 144/92

13 U 144/92Obergericht02.12.1992

Regest

Die Überbürdung der Preis- und Sachgefahr in AGB eines Leasingvertrages auf den Leasingnehmer verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG, wenn dem Leasingnehmer für den Fall des völligen Verlustes des Leasingobjekts nicht ein vorzeitiges Lösungsrecht von dem Vertrag eingeräumt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 144/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-12-02

Aktenzeichen: 13 U 144/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1202.13U144.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 3, 323 ABS. 1, 542; AGBG § 9 ABS. 2 NR. 1; OLGR 93, 033; VERSR 93, 708; NJW 93, 1273

Leitsätze

Die Überbürdung der Preis- und Sachgefahr in AGB eines Leasingvertrages auf den Leasingnehmer verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG, wenn dem Leasingnehmer für den Fall des völligen Verlustes des Leasingobjekts nicht ein vorzeitiges Lösungsrecht von dem Vertrag eingeräumt wird.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Mai 1992 verkündete Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Aachen - 4 O 70/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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