Oberlandesgericht Köln, 1992-12-04, 2 Ws 236/92

2 Ws 236/92Obergericht04.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 236/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-12-04

Aktenzeichen: 2 Ws 236/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1204.2WS236.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu zahlen.

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