19 U 163/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-12-07, 19 U 163/91
Oberlandesgericht Köln, 1992-12-07, 19 U 163/91
19 U 163/91Obergericht07.12.1992
Regest
1. Das massierte Zusammentreffen bestimmter Umstände kann die Überzeugung begründen, daß ein Verkehrsunfall manipuliert wurde. 2. Die Bestimmung des § 3 Nr.8 PflVersG, wonach ein rechtskräftiges Urteil, in dem festgestellt wird, daß einem Dritten ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zusteht, auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers wirkt, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherer ergeht, findet auch Anwendung, wenn über die Ansprüche des Dritten gegen den Versicherungsnehmer und den Versicherer gleichzeitig entschieden wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 163/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-12-07
Aktenzeichen: 19 U 163/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1207.19U163.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: PFLVERSG § 3 NR. 8; ZPO § 286
Leitsätze
- Das massierte Zusammentreffen bestimmter Umstände kann die Überzeugung begründen, daß ein Verkehrsunfall manipuliert wurde.
- Die Bestimmung des § 3 Nr.8 PflVersG, wonach ein rechtskräftiges Urteil, in dem festgestellt wird, daß einem Dritten ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zusteht, auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers wirkt, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherer ergeht, findet auch Anwendung, wenn über die Ansprüche des Dritten gegen den Versicherungsnehmer und den Versicherer gleichzeitig entschieden wird.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Juni 1991 verkündete Urteil der 21. Zi-vilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 193/90 - wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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