Oberlandesgericht Köln, 1992-12-16, 24 U 166/89

24 U 166/89Obergericht16.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 166/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-12-16

Aktenzeichen: 24 U 166/89

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1216.24U166.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das am 26. Juli 1989 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 90 O 241/87 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Zinsanspruch auf 5 % ermäßigt wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse - in Höhe von 230.000,00 DM abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.