24 U 166/89•Oberlandesgericht Köln, 1992-12-16, 24 U 166/89
Oberlandesgericht Köln, 1992-12-16, 24 U 166/89
24 U 166/89Obergericht16.12.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 166/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-12-16
Aktenzeichen: 24 U 166/89
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1216.24U166.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 26. Juli 1989 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 90 O 241/87 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Zinsanspruch auf 5 % ermäßigt wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse - in Höhe von 230.000,00 DM abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
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