5 U 82/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-12-17, 5 U 82/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 82/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-12-17
Aktenzeichen: 5 U 82/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1217.5U82.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.02.1992 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 67/90 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Klägerin wird gestattet, Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
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