2 U 106/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-12-21, 2 U 106/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-12-21, 2 U 106/92
2 U 106/92Obergericht21.12.1992
Regest
Die hohen Anforderungen an die Erschütterung des materiellen Beweiswerts einer Bankeinzahlungsquittung (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881) können nicht ohne weiteres auf eine unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts ausgestellte Zahlungsquittung übertragen werden. Allerdings sind die Anforderungen an die Erschütterung des Beweiswerts höher als bei rechtsunkundigen Privatpersonen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 106/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-12-21
Aktenzeichen: 2 U 106/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1221.2U106.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 286, 416
Leitsätze
Die hohen Anforderungen an die Erschütterung des materiellen Beweiswerts einer Bankeinzahlungsquittung (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881) können nicht ohne weiteres auf eine unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts ausgestellte Zahlungsquittung übertragen werden. Allerdings sind die Anforderungen an die Erschütterung des Beweiswerts höher als bei rechtsunkundigen Privatpersonen.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07. Mai 1992 (8 O 442/91) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Berufungskläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer übersteigt 60.000,00 DM nicht.
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