Oberlandesgericht Köln, 1992-12-22, 3 U 36/90

3 U 36/90Obergericht22.12.1992

Regest

Eine Minderung des Werklohns auf Null setzt voraus, daß die Werkleistung für den Besteller gänzlich ohne Wert ist. Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn die in Auftrag gegebene, im wesentlichen auf die Ästhetik zielende Restaurierung einer älteren Hausfassade völlig mißlingt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 36/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-12-22

Aktenzeichen: 3 U 36/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1222.3U36.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: BGB § 634

Leitsätze

Eine Minderung des Werklohns auf Null setzt voraus, daß die Werkleistung für den Besteller gänzlich ohne Wert ist. Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn die in Auftrag gegebene, im wesentlichen auf die Ästhetik zielende Restaurierung einer älteren Hausfassade völlig mißlingt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30.01.1990 - 1 0 541/88 - teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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