13 U 154/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-12-23, 13 U 154/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-12-23, 13 U 154/92
13 U 154/92Obergericht23.12.1992
Regest
Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn im weiteren Verfahren noch tatsächliche Feststellungen zu treffen sind, die auch für den im Teilurteil bereits zuerkannten Anspruch von Bedeutung sein können.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 154/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-12-23
Aktenzeichen: 13 U 154/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1223.13U154.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: ZPO § 301; OLGR 93, 062
Leitsätze
Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn im weiteren Verfahren noch tatsächliche Feststellungen zu treffen sind, die auch für den im Teilurteil bereits zuerkannten Anspruch von Bedeutung sein können.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Mai 1992 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 O 18/92 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landge-richt Aachen zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufung zu entschei-den hat.
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