5 U 11/91•Oberlandesgericht Köln, 1993-01-07, 5 U 11/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 11/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-07
Aktenzeichen: 5 U 11/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0107.5U11.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.12.1990 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 109/90 - geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtssteits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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