Oberlandesgericht Köln, 1993-01-12, 22 U 168/92

22 U 168/92Obergericht12.01.1993

Regest

Wird ein Unternehmer als Lieferant bei einer Hilfeleistung in einem fremden Betrieb verletzt und ist die Hilfeleistung zwar nicht für sein eigenes Unternehmen, aber für das Unternehmen eines anderen Lieferanten nützlich, so kommt es für die versicherungsrechtliche Zuordnung nach §§ 636, 637, 539 RVO darauf an, ob Aufgaben des Unfallbetriebs oder des anderen Unternehmens der Tätigkeit das Gepräge gegeben haben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 168/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-12

Aktenzeichen: 22 U 168/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0112.22U168.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Leitsätze

Wird ein Unternehmer als Lieferant bei einer Hilfeleistung in einem fremden Betrieb verletzt und ist die Hilfeleistung zwar nicht für sein eigenes Unternehmen, aber für das Unternehmen eines anderen Lieferanten nützlich, so kommt es für die versicherungsrechtliche Zuordnung nach §§ 636, 637, 539 RVO darauf an, ob Aufgaben des Unfallbetriebs oder des anderen Unternehmens der Tätigkeit das Gepräge gegeben haben.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.6.1992 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 0 76/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der zweitinstanzlichen Kosten der Streitverkündeten trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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