25 WF 192/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-01-14, 25 WF 192/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-01-14, 25 WF 192/92
25 WF 192/92Obergericht14.01.1993
Regest
Ist im Hausratteilungsverfahren einem Ehegatten ein Zahlungsanspruch gegen den anderen Ehegatten zuerkannt worden, weil der gemeinsame Hausrat durch Brand zerstört worden ist und der andere Ehegatte eine entsprechende Versicherungsleistung erhalten hat, so ist eine Aufrechnung gegenüber diesem Zahlungsanspruch ausgeschlossen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 192/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-01-14
Aktenzeichen: 25 WF 192/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0114.25WF192.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 294, 399; ZPO § 851
Leitsätze
Ist im Hausratteilungsverfahren einem Ehegatten ein Zahlungsanspruch gegen den anderen Ehegatten zuerkannt worden, weil der gemeinsame Hausrat durch Brand zerstört worden ist und der andere Ehegatte eine entsprechende Versicherungsleistung erhalten hat, so ist eine Aufrechnung gegenüber diesem Zahlungsanspruch ausgeschlossen.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wipperfürth vom 24. September 1992 wird zurückgewiesen.
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