Oberlandesgericht Köln, 1993-01-18, 27 U 104/91

27 U 104/91Obergericht18.01.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 104/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-18

Aktenzeichen: 27 U 104/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0118.27U104.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 07. Mai 1991 verkündete Teil- und Grundurteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 453/88 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/28, der Beklagte zu 27/28.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 54.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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