27 U 104/91•Oberlandesgericht Köln, 1993-01-18, 27 U 104/91
Oberlandesgericht Köln, 1993-01-18, 27 U 104/91
27 U 104/91Obergericht18.01.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 104/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-18
Aktenzeichen: 27 U 104/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0118.27U104.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 07. Mai 1991 verkündete Teil- und Grundurteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 453/88 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/28, der Beklagte zu 27/28.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 54.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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