27 U 122/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-01-27, 27 U 122/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-01-27, 27 U 122/92
27 U 122/92Obergericht27.01.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 122/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-27
Aktenzeichen: 27 U 122/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0127.27U122.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Mai 1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 283/91 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 5.200,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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