27 U 68/91•Oberlandesgericht Köln, 1993-01-27, 27 U 68/91
Oberlandesgericht Köln, 1993-01-27, 27 U 68/91
27 U 68/91Obergericht27.01.1993
Regest
Zur Wertung von Behandlungsfehlern (als nicht grob) und zu Kausalitätsfragen bei einer Notfall- und anschließenden stationären Behandlung, die nach Schädel/Hirntrauma bei einem Kleinkind eine Trachealstenose verursacht hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 68/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-27
Aktenzeichen: 27 U 68/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0127.27U68.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 823, 847; ZPO § 286
Leitsätze
Zur Wertung von Behandlungsfehlern (als nicht grob) und zu Kausalitätsfragen bei einer Notfall- und anschließenden stationären Behandlung, die nach Schädel/Hirntrauma bei einem Kleinkind eine Trachealstenose verursacht hat.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Februar 1991 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 404/87 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung jeweils durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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