18 U 115/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-01-28, 18 U 115/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-01-28, 18 U 115/92
18 U 115/92Obergericht28.01.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 115/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-28
Aktenzeichen: 18 U 115/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0128.18U115.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 25.05.1992 - 9 O 13/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.300,00 DM abwenden, sofern die Klägerin nicht ihrerseits vor der Vollstreckung in dersel-ben Höhe Sicherheit leistet. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheiten auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer deutschen Bank oder öffent-lich-rechtlich Sparkasse zu erbringen.
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