Oberlandesgericht Köln, 1993-01-29, 25 WF 223/92

25 WF 223/92Obergericht29.01.1993

Regest

1. Der Geschäftswert eines Wohnungszuweisungsverfahrens während des Getrenntlebens entspricht dem sechsfachen monatlichen Mietwert der ehelichen Wohnung. 2. Einstweilige Anordnungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind gebührenrechtlich grundsätzlich keine besonderen Angelegenheiten im Sinne von § 41 BRAGO.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 223/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-01-29

Aktenzeichen: 25 WF 223/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0129.25WF223.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: BGB § 1361; HAUSRATVO §§ 13 ABS. 4, 18 A, 21; BRAGO § 41

Leitsätze

  1. Der Geschäftswert eines Wohnungszuweisungsverfahrens während des Getrenntlebens entspricht dem sechsfachen monatlichen Mietwert der ehelichen Wohnung.

  2. Einstweilige Anordnungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind gebührenrechtlich grundsätzlich keine besonderen Angelegenheiten im Sinne von § 41 BRAGO.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.