Ss 15/93 (Z)•Oberlandesgericht Köln, 1993-02-02, Ss 15/93 (Z)
Oberlandesgericht Köln, 1993-02-02, Ss 15/93 (Z)
Ss 15/93 (Z)Obergericht02.02.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 15/93 (Z) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-02-02
Aktenzeichen: Ss 15/93 (Z)
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0202.SS15.93Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II. Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wird die Betroffene freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Aus-lagen werden der Staatskasse auferlegt.
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