Ss 16/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-02-02, Ss 16/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 16/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-02-02
Aktenzeichen: Ss 16/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0202.SS16.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
I.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II.
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen.
III.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
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