Oberlandesgericht Köln, 1993-02-05, 19 U 104/92

19 U 104/92Obergericht05.02.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 104/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-02-05

Aktenzeichen: 19 U 104/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0205.19U104.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. März 1992 - 17 0 119/91 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 190.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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