6 U 153/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-02-05, 6 U 153/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-02-05, 6 U 153/92
6 U 153/92Obergericht05.02.1993
Regest
Es verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn ein Konkurrent Werbekunden von "Franchisenehmern" eines anderen Werbeunternehmens unter Hinweis auf mögliche "Schäden und Doppelzahlungen" und eine angebliche Beendigung der ursprünglichen Vertragsbeziehung über das Recht zur Belegung von Werbeträgern mit dem Inhaber dieses Rechtes auffordert, neue Werbeverträge mit ihm, dem Wettbewerber, oder Dritten abzuschließen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 153/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-02-05
Aktenzeichen: 6 U 153/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0205.6U153.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: § 1 UWG
Leitsätze
Es verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn ein Konkurrent Werbekunden von "Franchisenehmern" eines anderen Werbeunternehmens unter Hinweis auf mögliche "Schäden und Doppelzahlungen" und eine angebliche Beendigung der ursprünglichen Vertragsbeziehung über das Recht zur Belegung von Werbeträgern mit dem Inhaber dieses Rechtes auffordert, neue Werbeverträge mit ihm, dem Wettbewerber, oder Dritten abzuschließen.
Tenor
Die Berufung des Antragsstellers gegen das am 6. August 1992 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 249/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragssteller auferlegt.
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