27 U 125/91•Oberlandesgericht Köln, 1993-02-17, 27 U 125/91
Oberlandesgericht Köln, 1993-02-17, 27 U 125/91
27 U 125/91Obergericht17.02.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 125/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-02-17
Aktenzeichen: 27 U 125/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0217.27U125.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. September 1991 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 137/89 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 20.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschafts- oder Raiffeisenbank zu erbringen.
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