Oberlandesgericht Köln, 1993-02-17, 27 U 42/92

27 U 42/92Obergericht17.02.1993

Regest

1.) Zur Schmerzensgeldhöhe bei Verlust des Geruchsvermögens durch ärztlichen Behandlungsfehler. 2.) Zum Anscheinsbeweis hinsichtlich eines ärztlichen Behanldungsfehlers.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 42/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-02-17

Aktenzeichen: 27 U 42/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0217.27U42.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB § 847; ZPO § 286

Leitsätze

1.)

Zur Schmerzensgeldhöhe bei Verlust des Geruchsvermögens durch ärztlichen Behandlungsfehler.

2.)

Zum Anscheinsbeweis hinsichtlich eines ärztlichen Behanldungsfehlers.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Januar 1992 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 184/89 - abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Juni 1989 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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