27 U 42/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-02-17, 27 U 42/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-02-17, 27 U 42/92
27 U 42/92Obergericht17.02.1993
Regest
1.) Zur Schmerzensgeldhöhe bei Verlust des Geruchsvermögens durch ärztlichen Behandlungsfehler. 2.) Zum Anscheinsbeweis hinsichtlich eines ärztlichen Behanldungsfehlers.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 42/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-02-17
Aktenzeichen: 27 U 42/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0217.27U42.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BGB § 847; ZPO § 286
Leitsätze
1.)
Zur Schmerzensgeldhöhe bei Verlust des Geruchsvermögens durch ärztlichen Behandlungsfehler.
2.)
Zum Anscheinsbeweis hinsichtlich eines ärztlichen Behanldungsfehlers.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Januar 1992 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 184/89 - abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Juni 1989 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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