Oberlandesgericht Köln, 1993-02-25, 1 U 37/92

1 U 37/92Obergericht25.02.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 37/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-02-25

Aktenzeichen: 1 U 37/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0225.1U37.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Mai 1992 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 380/91 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistungen auch durch eine unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

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