1 U 37/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-02-25, 1 U 37/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 37/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-02-25
Aktenzeichen: 1 U 37/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0225.1U37.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Mai 1992 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 380/91 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistungen auch durch eine unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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