13 U 212/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-03-03, 13 U 212/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-03-03, 13 U 212/92
13 U 212/92Obergericht03.03.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 212/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-03-03
Aktenzeichen: 13 U 212/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0303.13U212.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10. September 1992 verkündete Schlußurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 458/91 - teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den im Teilanerkenntnisurteil des Landgerichts Aachen vom 28. Januar 1992 ausgeurteilten Betrag von 27.900,- DM hinaus weitere 74.400,- DM nebst 4 % Zinsen aus 44.993,14 DM seit dem 21.06.1991, nach Eintritt der Rechtskraft zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 8,3 % und der Beklagte zu 91,7 %, diejenigen der Berufung der Kläger zu 14 % und der Beklagte zu 86 %.
Das Urteil ist hinsichtlich des Kostenausspruchs vorläufig vollstreckbar.
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