2 U 160/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-03-24, 2 U 160/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-03-24, 2 U 160/92
2 U 160/92Obergericht24.03.1993
Regest
Bei Grundstückskaufverträgen muß sich der Vertragspartner, der die Vertragsverhandlungen vor dem notariellen Vertragsschluß durch einen Verhandlungsbevollmächtigten führen läßt, ein arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels (hier: fehlerhafte Abwasserinstallation) durch diesen zurechnen lassen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 160/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-03-24
Aktenzeichen: 2 U 160/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0324.2U160.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 166, 313
Leitsätze
Bei Grundstückskaufverträgen muß sich der Vertragspartner, der die Vertragsverhandlungen vor dem notariellen Vertragsschluß durch einen Verhandlungsbevollmächtigten führen läßt, ein arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels (hier: fehlerhafte Abwasserinstallation) durch diesen zurechnen lassen.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. August 1992 (8 O 7/92) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Urteilsbeschwer übersteigt 60.000,00 DM nicht.
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