25 WF 35/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-03-30, 25 WF 35/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-03-30, 25 WF 35/93
25 WF 35/93Obergericht30.03.1993
Regest
Sozialhilfe ist kein Einkommen, aus dem Ratenzahlungen auf bewilligte Prozeßkostenhilfe zu leisten sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 35/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-03-30
Aktenzeichen: 25 WF 35/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0330.25WF35.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: SOZIALHILFEEMPFÄNGER; ZPO §§ 114, 115; BSHG § 76; PROZEßKOSTENHILFE; RATENZAHLUNG
Leitsätze
Sozialhilfe ist kein Einkommen, aus dem Ratenzahlungen auf bewilligte Prozeßkostenhilfe zu leisten sind.
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