Oberlandesgericht Köln, 1993-03-30, 25 WF 35/93

25 WF 35/93Obergericht30.03.1993

Regest

Sozialhilfe ist kein Einkommen, aus dem Ratenzahlungen auf bewilligte Prozeßkostenhilfe zu leisten sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 35/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-03-30

Aktenzeichen: 25 WF 35/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0330.25WF35.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: SOZIALHILFEEMPFÄNGER; ZPO §§ 114, 115; BSHG § 76; PROZEßKOSTENHILFE; RATENZAHLUNG

Leitsätze

Sozialhilfe ist kein Einkommen, aus dem Ratenzahlungen auf bewilligte Prozeßkostenhilfe zu leisten sind.

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