2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-03-30, 2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-03-30, 2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93
2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93Obergericht30.03.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-03-30
Aktenzeichen: 2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0330.2WS110.93.2WS112.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerden werden die Beschlüsse des Rechtspflegers vom 16. Oktober 1992 und 14. Oktober 1992 insoweit aufgehoben, als die Anträge der Beschwerdeführer auf Festsetzung einer Vorverfahrensgebühr sowie von Reisekosten und Abwesenheitsgelder ihrer Verteidiger zurückgewiesen worden sind.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der sofortigen Beschwerden, an den Rechtspfleger des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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