Oberlandesgericht Köln, 1993-03-30, 2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93

2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93Obergericht30.03.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-03-30

Aktenzeichen: 2 Ws 110/93 + 2 Ws 112/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0330.2WS110.93.2WS112.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerden werden die Beschlüsse des Rechtspflegers vom 16. Oktober 1992 und 14. Oktober 1992 insoweit aufgehoben, als die Anträge der Beschwerdeführer auf Festsetzung einer Vorverfahrensgebühr sowie von Reisekosten und Abwesenheitsgelder ihrer Verteidiger zurückgewiesen worden sind.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der sofortigen Beschwerden, an den Rechtspfleger des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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