Oberlandesgericht Köln, 1993-04-02, 3 U 219/92

3 U 219/92Obergericht02.04.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 219/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-04-02

Aktenzeichen: 3 U 219/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0402.3U219.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.07.1992 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 123/92 - teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.182,00 DM nebst 4 % Zinsen aus 4.710,00 DM seit dem 01. Januar 1992, aus 1.824,00 DM seit dem 06. Januar 1992, aus 1.824,00 DM seit dem 05. Februar 1992 und aus 1.824,00 DM seit dem 05. März 1992 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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