6 U 181/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-04-16, 6 U 181/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 181/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-04-16
Aktenzeichen: 6 U 181/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0416.6U181.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
I. Der Beklagten wird im Hinblick auf die versäumte Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Der Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1992, durch den die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen worden ist, wird für gegenstandslos erklärt.
II. Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. September 1992 verkündete Urteil der 1. Ferienkammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 13/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: 5.829,00 DM.
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