Oberlandesgericht Köln, 1993-04-16, 6 U 181/92

6 U 181/92Obergericht16.04.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 181/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-04-16

Aktenzeichen: 6 U 181/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0416.6U181.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

I. Der Beklagten wird im Hinblick auf die versäumte Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Der Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1992, durch den die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen worden ist, wird für gegenstandslos erklärt.

II. Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. September 1992 verkündete Urteil der 1. Ferienkammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 13/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Beklagten: 5.829,00 DM.

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