Oberlandesgericht Köln, 1993-04-22, 1 U 63/92

1 U 63/92Obergericht22.04.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 63/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-04-22

Aktenzeichen: 1 U 63/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0422.1U63.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen dasam 08. Oktober 1992 verkündete Urteil der15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 0 317/90 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wirddas am 08. Oktober 1992 verkündete Urteilder 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 0 317/90 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin DM 603,74 nebst 4 % Zinsen seit dem 11.07.1990 zu zahlen.

Von den Kosten erster Instanz tragen die Klägerin 8/10 und der Beklagte 2/10.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt insgesamt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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