Oberlandesgericht Köln, 1993-04-23, 6 U 201/92

6 U 201/92Obergericht23.04.1993

Regest

Zur Irreführungseignung einer Werbung für ein privates "Systemspiel", das wesentlich darauf aufbaut, daß die einzelnen Mitspieler für den "Zufluß" neuer Spieler sorgen müssen, wenn von den versprochenen Gewinnen und den vorgegebenen Einsätzen nicht unbedeutende Anteile für die Initiatoren und "Verwalter" des Spiels abgezweigt werden und wenn die Regeln dieses Spieles als "...verbindlich anerkannt" bezeichnet werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 201/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-04-23

Aktenzeichen: 6 U 201/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0423.6U201.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Leitsätze

Zur Irreführungseignung einer Werbung für ein privates "Systemspiel", das wesentlich darauf aufbaut, daß die einzelnen Mitspieler für den "Zufluß" neuer Spieler sorgen müssen, wenn von den versprochenen Gewinnen und den vorgegebenen Einsätzen nicht unbedeutende Anteile für die Initiatoren und "Verwalter" des Spiels abgezweigt werden und wenn die Regeln dieses Spieles als "...verbindlich anerkannt" bezeichnet werden.

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