16 WX 9/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-01-16, 16 WX 9/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-01-16, 16 WX 9/95
16 WX 9/95Obergericht16.01.1995
Regest
Keine weitere Beschwerde im FGG-Verfahren bei Verweigerung von PKH Auch in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Entscheidungen, durch die das Landgericht als Beschwerdegericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ablehnt, nicht mit der weiteren Beschwerde anfechtbar (§ 567 Abs. 3 ZPO).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 9/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-01-16
Aktenzeichen: 16 WX 9/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0116.16WX9.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 14 FGG; § 127 ABS. 2 ZPO
Leitsätze
Keine weitere Beschwerde im FGG-Verfahren bei Verweigerung von PKH
Auch in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Entscheidungen, durch die das Landgericht als Beschwerdegericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ablehnt, nicht mit der weiteren Beschwerde anfechtbar (§ 567 Abs. 3 ZPO).
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