Oberlandesgericht Köln, 1995-01-16, 16 WX 9/95

16 WX 9/95Obergericht16.01.1995

Regest

Keine weitere Beschwerde im FGG-Verfahren bei Verweigerung von PKH Auch in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Entscheidungen, durch die das Landgericht als Beschwerdegericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ablehnt, nicht mit der weiteren Beschwerde anfechtbar (§ 567 Abs. 3 ZPO).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 9/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-01-16

Aktenzeichen: 16 WX 9/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0116.16WX9.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: § 14 FGG; § 127 ABS. 2 ZPO

Leitsätze

Keine weitere Beschwerde im FGG-Verfahren bei Verweigerung von PKH

Auch in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Entscheidungen, durch die das Landgericht als Beschwerdegericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ablehnt, nicht mit der weiteren Beschwerde anfechtbar (§ 567 Abs. 3 ZPO).

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