18 U 143/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-01-19, 18 U 143/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-01-19, 18 U 143/94
18 U 143/94Obergericht19.01.1995
Regest
Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater Wird von einem Steuerberater Schadensersatz verlangt mit der Begründung, er habe versäumt, gegen einen unrichtigen Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einzulegen und macht der Steuerberater geltend, er habe rechtzeitig Einspruch eingelegt, beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs frühestens mit Erlaß des Urteils des Finanzgerichts, das die Klage abweist, mit der die Verwerfung des Einspruchs durch das Finanzamt als unzulässig angefochten worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 143/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-01-19
Aktenzeichen: 18 U 143/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0119.18U143.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: § 68 StBG
Leitsätze
Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater
Wird von einem Steuerberater Schadensersatz verlangt mit der Begründung, er habe versäumt, gegen einen unrichtigen Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einzulegen und macht der Steuerberater geltend, er habe rechtzeitig Einspruch eingelegt, beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs frühestens mit Erlaß des Urteils des Finanzgerichts, das die Klage abweist, mit der die Verwerfung des Einspruchs durch das Finanzamt als unzulässig angefochten worden ist.
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