Oberlandesgericht Köln, 1995-01-19, 18 U 143/94

18 U 143/94Obergericht19.01.1995

Regest

Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater Wird von einem Steuerberater Schadensersatz verlangt mit der Begründung, er habe versäumt, gegen einen unrichtigen Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einzulegen und macht der Steuerberater geltend, er habe rechtzeitig Einspruch eingelegt, beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs frühestens mit Erlaß des Urteils des Finanzgerichts, das die Klage abweist, mit der die Verwerfung des Einspruchs durch das Finanzamt als unzulässig angefochten worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 143/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-01-19

Aktenzeichen: 18 U 143/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0119.18U143.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: § 68 StBG

Leitsätze

Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater

Wird von einem Steuerberater Schadensersatz verlangt mit der Begründung, er habe versäumt, gegen einen unrichtigen Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einzulegen und macht der Steuerberater geltend, er habe rechtzeitig Einspruch eingelegt, beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs frühestens mit Erlaß des Urteils des Finanzgerichts, das die Klage abweist, mit der die Verwerfung des Einspruchs durch das Finanzamt als unzulässig angefochten worden ist.

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