9 U 256/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-01-31, 9 U 256/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 256/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-01-31
Aktenzeichen: 9 U 256/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0131.9U256.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.02.1994 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 296/93 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf eine Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Den Parteien wird gestattet, Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu leisten.
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