16 WX 18/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-02-13, 16 WX 18/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-02-13, 16 WX 18/95
16 WX 18/95Obergericht13.02.1995
Regest
Gegen eine sowohl den Grund als auch die Höhe eines möglichen Anspruchs des Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren auf Zahlung einer gegen die Staatskasse festzusetzenden Vergütung betreffende Entscheidung ist die weitere Beschwerde nicht statthaft.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 18/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-02-13
Aktenzeichen: 16 WX 18/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0213.16WX18.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 1836 BGB; § 16 ABS. 2 ZSEG
Leitsätze
Gegen eine sowohl den Grund als auch die Höhe eines möglichen Anspruchs des Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren auf Zahlung einer gegen die Staatskasse festzusetzenden Vergütung betreffende Entscheidung ist die weitere Beschwerde nicht statthaft.
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